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   FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03   

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FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03 (https://dejure.org/2008,18928)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2008 - 10 K 764/03 (https://dejure.org/2008,18928)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 10 K 764/03 (https://dejure.org/2008,18928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschaffung des Mitunternehmererlasses in 1999 und 2000: kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen "Ungleichheit in der Zeit" - Teilwert eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstückes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 5 S. 3 EStG; § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unter dem Gesichtspunkt der "Gleichheit in der Zeit"; Steuerliche ...

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 5 S. 3; ; GewStG § 7 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuermessbetrag; Mitunternehmererlass - Abschaffung des Mitunternehmererlasses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschaffung des Mitunternehmererlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unter dem Gesichtspunkt der "Gleichheit in der Zeit"; Steuerliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    In seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 60/95, BFHE 189, 479, BStBl II 2000, 131 zur "Übergangsregelung" für Jubiläumsrückstellungen (Az. beim BVerfG BvL 1/00) hat der BFH für das Steuerrecht erstmals aus Art. 3 Abs. 1 GG auch einen Grundsatz der "Gleichheit in der Zeit" abgeleitet (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 09.12.2002 X B 28/02, BFH/NV 2003, 471).

    b) Der Senat ist der Ansicht, dass der vorliegende Fall mit dem, welcher den BFH in seinem Beschluss vom 10. November 1999 X R 60/95, a.a.O. zu einer Vorlage an das BVerfG unter dem Gesichtspunkt der "Gleichheit in der Zeit" nach Art. 3 Abs. 1 GG veranlasst hat, schon nicht vergleichbar ist.

    Auch im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 10.11.1999 X R 60/95 a.a.O. betreffend Jubiläumsrückstellungen ist die Aussetzung nicht geboten.

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 107/97

    Isolierte dingliche Haftung - Teilwertminderung - Rückstellungsbildung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Zwar können dingliche Lasten den Wert eines Grundstücks und damit dessen Teilwert vermindern, insbesondere im Fall der isolierten Übernahme einer dinglichen Belastung in Form einer Grundschuld (Glanegger in Schmidt, EStG, § 6 Rz 250 "Dingliche Lasten"; FG Münster-Urteil vom 25. April 1997 4 K 630/94 F, EFG 1998, 206; offengelassen in BFH-Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162, der zu dem vorgenannten Urteil des FG Münster ergangen ist).

    Im Übrigen kommt eine Wertminderung eines belasteten Grundstücks auch nur dann in Betracht, wenn in der Bilanz des Eigentümers des belasteten Grundstücks keine schuldrechtliche Verpflichtung ausgewiesen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97 BStBl II 1997, 162; BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226, 84, BFH/NV 1991, 558 zu der vergleichbaren Problematik der Bildung einer Rückstellung bei zu erwartender Inanspruchnahme aus einer Grundschuld).

  • BFH, 09.12.2002 - X B 28/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG , VZ 1999 und 2000

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    In seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 60/95, BFHE 189, 479, BStBl II 2000, 131 zur "Übergangsregelung" für Jubiläumsrückstellungen (Az. beim BVerfG BvL 1/00) hat der BFH für das Steuerrecht erstmals aus Art. 3 Abs. 1 GG auch einen Grundsatz der "Gleichheit in der Zeit" abgeleitet (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 09.12.2002 X B 28/02, BFH/NV 2003, 471).

    Wie aber bereits vom BFH im Beschluss vom 09.12.2002 X B 28/02 a.a.O. herausgearbeitet, stellt sich das Problem der "Gleichheit in der Zeit" bei Subventionsvorschriften anders als bei Fiskalzwecknormen so nicht.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Die beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvL 58/06 und 2 BvL 1/03 zur Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung durch das StEntlG 1999/2000/2002, auf welche sich die Klägerin beruft, betreffen Fragen der verfassungsrechtlichen Grenzen der rückwirkenden Anordnung von Gesetzen.
  • BFH, 17.10.1990 - II R 85/88

    Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Im Übrigen kommt eine Wertminderung eines belasteten Grundstücks auch nur dann in Betracht, wenn in der Bilanz des Eigentümers des belasteten Grundstücks keine schuldrechtliche Verpflichtung ausgewiesen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97 BStBl II 1997, 162; BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226, 84, BFH/NV 1991, 558 zu der vergleichbaren Problematik der Bildung einer Rückstellung bei zu erwartender Inanspruchnahme aus einer Grundschuld).
  • FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 630/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Zwar können dingliche Lasten den Wert eines Grundstücks und damit dessen Teilwert vermindern, insbesondere im Fall der isolierten Übernahme einer dinglichen Belastung in Form einer Grundschuld (Glanegger in Schmidt, EStG, § 6 Rz 250 "Dingliche Lasten"; FG Münster-Urteil vom 25. April 1997 4 K 630/94 F, EFG 1998, 206; offengelassen in BFH-Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162, der zu dem vorgenannten Urteil des FG Münster ergangen ist).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich im Einkommensteuerrecht für den Gesetzgeber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) das Gebot, die Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit auszurichten, die nach dem objektiven und subjektiven Nettoprinzip zu bemessen ist (vgl. m.w.N. BVerfG-Beschluss vom 21.06.2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, NJW 2006, 2757).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (BVerfG vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160; vgl. auch BFH - Beschluss vom 10.7.2002 XI B 68/02, BFH/NV 2002, 1568).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    So hatte der BFH ausgehend von einem finalen Entnahmebegriff eine gewinnrealisierede Entnahme immer dann in Abrede gestellt, wenn der Steueranspruch weiterhin gesichert blieb (BFH-Urteil vom 31.01.1964 VI 337/62 S, BStBl III 1964, 240; BFH-Beschluss vom 0j7.10.1974 GrS 1/73, BStBl II 1975, 168 zum Strukturwandel; BFH-Urteil vom 21.12.1977 I R 247/74, BStBl II 1978, 305 zur Realteilung) und dieses z.B. auch für Übertragungen zwischen Sonderbetriebsvermögen angenommen und dazu weiter ausgeführt, dass das Wirtschaftsgut auch nach dem Eigentumswechsel bei wirtschaftlicher Betrachtung als Beitrag (nunmehr des Erwerbers) zur Förderung des Gesellschaftszweckes zur Verfügung stehe und dadurch dem Betriebsvermögen verhaftet bleibe (BFH-Urteil vom 28.8.1974 I R 18/73 BStBl II 1975, 166).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
    Die bloße (isolierte) Übernahme einer Grundschuld führt beim Erwerber nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 17.11.2004 I R 96/02 BStBl II 2008, 296; Ehmcke in Blümich, EStG, § 6 Rz. 306).
  • BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000

  • BFH, 21.12.1977 - I R 247/74

    Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen -

  • BFH, 28.08.1974 - I R 18/73

    Eigentumsanteil - Personengesellschaft - Grundstück - Übertragung - Entnahme -

  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen

  • FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09

    Minderung des Teilwert eines Grundstücks durch Grundschuld - Keine Zurechnung von

    Gleichzeitig hatte die Bank auch die Inanspruchnahme aus dem Grundpfandrecht angekündigt, so dass die Verwertung des belasteten Grundstücks tatsächlich drohte (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 04.07.2008 10 K 764/03, Juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.05.2010 IV R 42/08, BStBl II 2010, 820, wonach eine dingliche Last dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn keine Inanspruchnahme droht).
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